Sachkundenachweis V-NISSG- Geschafft!

28. März 2024

Ab 1. Juni 2024 dürfen nach neuem Gesetzt des BAG die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.
Diese Qualifikation erwirbt man in verschiedenen Modulen mit anschliessender schriftlicher und praktischer Prüfung.

Ich habe meine Sachkundenachweise erfolgreich bestanden und bin ermächtigt weiterhin folgende Behandlungen auszuführen:
Haarentfernung IPL, Akne, Falten, Narben, postinflammatorische Hyperpigmentierung, Striae, Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi kleiner als 3mm und nicht in Augennähe.